Ich berate und vertrete meine Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts. Dies umfasst alle Fragen der Trennung und Scheidung, vor Allem mit Blick auf ihre unterhaltsrechtlichen, versorgungsrechtlichen und vermögensrechtlichen Auswirkungen. Sollten Sie gemeinsame Kinder haben, sind neben dem Kindesunterhalt auch die Fragen des Sorgerechtes und Umgangsrechts von Bedeutung.  Ich habe als Fachanwältin für Familienrecht umfassende Erfahrung mit Verhandlungslösungen und mit gerichtlichen Auseinandersetzungen, innerhalb Deutschlands und in internationalen Zusammenhängen.

Außerdem bin ich für meine Mandanten präventiv tätig. Mit einem Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag kann man familienrechtliche Auseinandersetzungen häufig schon im Vorwege verhindern. Ich zeige meinen Mandanten die Vor- und Nachteile einer vertraglichen Regelung auf und entwerfe Ehe- und Partnerschaftsverträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen der Rechtsprechung.