Ich vertrete Mandanten auf dem Gebiet des Wohnraum- und Gewerbemietrechts, bei Grundstücks- und Immobilienkäufen und im Bereich des Wohnungseigentumsrechts, und zwar sowohl bei der Vertragsgestaltung wie auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ich vertrete meine Mandanten vor allen Amtsgerichten, Land- und Oberlandesgerichten.

Ich berate auch in Fragen des Vertragsrechts. Zu diesem Rechtsgebiet gehören das Kauf- und Werkvertragsrecht, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und Ansprüchen aus Garantie, auf Minderung und auf Schadensersatz. Ich entwerfe Verträge, prüfe Geschäftsbedingungen und prüfe Fragen zur Wirksamkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln.